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Gerichtsurteil

Italienisches Urteil gegen Handy und DECT Telefone!

Das Oberlandesgericht in Norditalien hat durch ein endgültig rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten. Dem Kläger wurde aufgrund seines „Handy-Schadens” eine 80-prozentige Invaliditätsrente ausbezahlt; des weiteren musste der Arbeitgeber INAIL die Gerichtskosten aller Instanzen tragen. Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen, bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Nutzung von Schnurlostelefonen voll haftbar für Folgeschäden ist.

Siehe Zeitungsartikel ...

 

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